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Befähigte Person für Ex-geschützte elektrische Anlagen nach BetrSichV §15 und §16

Explosionen sind durch extrem kurze Zeitabläufe sowie die Gefahr von Explosionsübertragungen innerhalb von Anlagen gekennzeichnet. Ist die Zündung von explosionsfähigen Stoffen erfolgt, dann kann durch manuelle Eingriffe eine Schädigung von Personen und Anlagen nicht mehr verhindert werden. Der Explosionsschutz zählt deshalb zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben, die schon in der Planung berücksichtigt werden müssen. Ein einwandfreier Zustand der Anlage muss daher auch nach der Übergabe des Errichters vom Betreiber sichergestellt werden. Hierzu fordert der Gesetzgeber vom/von Unternehmer/innen die Bestellung einer befähigten Person nach BetrSichV §15 / §16.
Die Teilnehmer/innen dieses Seminars sind mit dem Besuch dieses Seminars nach bestandener Abschlussprüfung in der Lage, die Aufgaben der befähigten Person nach BetrSichV §15 / §16 in explosionsgeschützten Anlagen zu übernehmen.


Kursinhalte
Zielgruppe:

Personen mit elektrotechnischen Vorkenntnissen

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Kontaktperson:

URL dieser Seite: http://www.e-campus-bw.de/index.php?id=910&lang=de&site=campus Tel.: 0711 955916-0 bzw. Fax: 0711 955916-55
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