 |
|
Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Vorbeugende Prävention" verlangt vom Unternehmer, dass vor Aufnahme der Tätigkeit eine Unterweisung der Beschäftigten (hier insbesondere neue Auszubildende) über die Gefahren bei der Tätigkeit vorgenommen wird.
Termin: 05.09.2012
in Stuttgart
Termin: 07.09.2012
in Aalen
|
|
 |