Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2 - ist für Sie seit dem 1. Januar 2011 bindend. Hiernach müssen Unternehmen bereits ab einem/einer Arbeitnehmer/in, eine sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter/innen nachweisen können.
Der Besuch dieses Grundseminars ist Bedingung für die Beteiligung am Unternehmermodell und deckt die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Inhalte ab. Das etz ist für diese Schulungsmaßnahme von der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik anerkannte Schulungsstätte. Wir weisen darauf hin, dass bei Beteiligung am Unternehmermodell der/die Unternehmer/in persönlich an der Schulungsmaßnahme teilnehmen muss.
Der Besuch dieses Grundseminars ist Bedingung für die Beteiligung am Unternehmermodell und deckt die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Inhalte ab. Das etz-Stuttgart ist für diese Schulungsmaßnahme von der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik anerkannte Schulungsstätte. Wir weisen darauf hin, dass bei Beteiligung am Unternehmermodell der Unternehmer persönlich an der Schulungsmaßnahme teilnehmen muss.
Unternehmer/innen, Betriebsleiter/innen
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