 |
|
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und nach Vorgaben der BGV A1 werden vom Unternehmer eine arbeitsplatzbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert. Mit der Gefahrenermittlung und deren Beurteilung müssen Maßnahmen abgeleitet werden. Als Nachweis muss eine schriftliche Dokumentation erfolgen.
Termin: 11.07.2012
in Stuttgart
Termin: 10.10.2012
in Stuttgart
Termin: 28.11.2012
in Stuttgart
|
|
 |