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Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung - unter anderem auch für die elektrische Anlage und die elektrischen Betriebsmittel. Aus der Gefährdungsbeurteilung werden die Prüffristen abgeleitet. Was viele nicht wissen - die Werte aus der BGV A3 sind empfohlene Richtwerte, die aber durch die Betriebssicherheitsverordnung nicht für alle Bereiche grundsätzlich angewendet werden können.
Termin: 25.10.2012
in Stuttgart
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