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E-CHECK Auffrischungskurs

Der E-CHECK als anerkanntes Gütesiegel für die geprüfte Elektroanlage erfordert eine regelmäßige Qualifizierung für den ausführenden Fachbetrieb bzw. den Gesellen/die Gesellin, der/die die Anlagenbeurteilung übernimmt. Das Seminar vermittelt Ihnen die normativen Hintergründe, die rechtssichere Durchführung des E-CHECKS und zeigt Ihnen die Anwendung des E-CHECK Prüfleitfadens in der Umsetzung für die Praxis. Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein E-CHECK Zertifikat und werden daher weiterhin als befähigter E-CHECK Fachbetrieb anerkannt.

Wichtig: Das Auffrischungsseminar im 2-jährigen Rhythmus ist die zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der E-CHECK Markennutzung.

Es werden keine Messgeräte benötigt. Im Auffrischungskurs finden keine praktischen Messungen durch die Teilnehmer/innen statt. Basis der E-CHECK Auffrischungsschulung 2023/2024 ist die Aktualisierung zu wichtigen normativen Änderungen im Prüfwesen. Installationsnormen zu Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und die dafür notwendige normenkonforme Hauptstromversorgung im Gebäude. Durch Änderungen des Nutzungsverhaltens in Bezug auf Dauerstrom sind Anpassungen für die Messeinrichtungen notwendig. Zusätzlich wird das Thema „Ersatzstromversorgung mit mobilen Stromerzeugern“ und die Einspeisung durch Laien erläutert. Eine Wiederholung der Messungen von elektrischen Anlagen mit Vorführung an einem Simulator wird durch den Dozenten gezeigt.

Kursinhalte
  • E-CHECK Erfahrungsaustausch
  • Aktuelles aus der VDE Normierung und Betriebssicherheitsverordnung
  • Diskussion von Praxisfällen
  • Systematik der Festlegung von Prüfart, Prüfumfang und Prüfablauf (TRBS 1201)
  • Praxisprobleme bei Messungen in elektrischen Anlagen von Gewerbe, Industrie und Wohnungsbau
  • Interpretation von Messergebnissen und alternativen Prüfabläufen
  • Hinweise zu E-CHECK und zur E-Markennutzung
  • Seminarabschlusstest
Zielgruppe:

Gesellen/Gesellinnen und Meister/innen mit mehrjähriger E-CHECK Erfahrung (befähigte Personen im Sinne der BetrSichV).

Zugelassen sind nur Personen aus Innungsfachbetrieben.

An einem E-CHECK Auffrischungskurs ist nur teilnahmeberechtigt, wer bereits eingetragener E-CHECK Fachbetrieb ist.

Voraussetzung:

Messtechnische Fachkenntnisse und E-CHECK Prüferfahrung

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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