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Dezentrale Energietechnik

Die flächendeckende Einführung der Elektromobilität wird das Zusammenspiel mit dezentraler Energietechnik immer interessanter. Lokale Energieressourcen und Elektromobilität bilden eine interessante Möglichkeit, den Eigenstromverbrauch zu optimieren. Nahezu emissionsfreies Fahren ist keine Vision mehr.

Mit dem Seminar lernen Sie die Einbindung von Photovoltaik (z. B. Solarcarport) und Akku-Energiespeicher in Verbindung mit vernetzten Ladestationen in das öffentliche Stromnetz kennen. Danach sind Sie in der Lage, diese Systeme fachgerecht zu installieren, notwendige Erweiterungen in der elektrischen Anlage auszuführen sowie die Funktion und Sicherheit zu prüfen.

Kursinhalte:

Einführung dezentrale Energiesysteme

Aufbau einer Anlage mit

Inbetriebnahme

Wiederholungsprüfungen

Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte mit starkem Interesse an der Elektromobilität.

Voraussetzung:

Sie verfügen idealerweise über Kenntnisse aus dem Bereich der Elektrotechnik, über eine abgeschlossene Berufsausbildung und Sie haben am Seminar "Grundlagen der Elektromobilität" sowie "Errichten und Prüfen von Elektro-Infrastruktursystemen (AC) der Elektromobilität" teilgenommen.

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kontaktperson:

URL dieser Seite: http://www.e-campus-bw.de/index.php?id=1120&lang=de&site=campus Tel.: 0711 955916-0 bzw. Fax: 0711 955916-55
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