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Installationsbestimmungen - Brandschutz, Potentialausgleich, Fehlerstromschutzschalter

Innerhalb der letzten Jahre haben sich die Installationsbestimmungen teilweise ge�ndert.
In diesem Seminar sollen Ihnen die �nderungen bzw. der letzte Stand dargestellt werden. Weiterhin kann auf spezielle W�nsche Ihrerseits in Diskussionen eingegangen werden. Praxisprobleme und m�gliche L�sungen werden besprochen.

Kursinhalte

Brandschutz

  • Aufgabe des baulichen Brandschutzes
  • rechtliche Grundlagen des baulichen Brandschutzes
  • Anforderungen aus der Musterbauordnung und den Musterleitungsanlagenrichtlinie zu
    • Brandlast
    • Brandschottung
    • Kabel- und Leitungsanlagen einschlie�lich Funktionserhalt

Potentialausgleich

  • Neuerungen der aktuellen DIN 18014 (2014)
  • Zusammenwirken von Erdung und Potentialausgleich
  • Erdersysteme, deren Werkstoffe und korrekte Ausf�hrung
  • Besondere Ausf�hrung des Fundamenterders bei unbewehrter, bewehrter Ausf�hrung sowie bei Wannenabdichtung und Perimeterd�mmung
  • Umsetzung der DIN VDE 0100 Teil 540 - Erdung und Schutzleiterpotentialausgleich

Fehlerstromschutzschalter

  • verschiedene Arten von Fehlerstromschutzschaltern (Typ A, B, B+, F)
  • Auswahl und Planungsvorgaben bez�glich dem Einsatz von Fehlerstromschutzschaltern
  • Errichter Vorschriften im Bereich Fehlerstromschutzschalter
Zielgruppe:

Sie sind Meister oder Fachkraft aus dem Elektroinstallationsbereich.

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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