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Termine

04.07.2024 - 04.07.2024
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Praxisseminar "Neuerungen Schaltschrankbaunorm" DIN VDE 0660-600-1/2

Durch die Neuauflage der DIN VDE 0660-600-1/2 sind in der Praxis viele Fragestellungen zur Umsetzung der normativen Anforderungen der "neuen Schaltschrankbaunorm" aufgetaucht.
Grundsätzlich gilt es bei der Planung, dem Bau oder der Prüfung von Schalt- und Steuerschränken die zum Teil stark von der Vorgängernorm abweichenden Anforderungen der aktuellen DIN VDE 0660-600-1/2 zu beachten.
In diesem Seminar werden die Anforderungen und die Umsetzung der "neuen" Schaltschrankbaunorm praxisnah und anschaulich dargestellt, um dem Anwender in seiner täglichen, betrieblichen Praxis die notwendige Sicherheit zu verschaffen.


Kursinhalte
  • Grundlagen und Neuerungen der VDE 0660-600-1/2
  • Planung und Aufbau von Niederspannungsschaltgerätekombinationen
  • Leiterkennzeichnung in Schaltschränken
  • Prüfungen an Schaltschränken nach DIN VDE 0660-600-1/2 bzw. EN 60204-1
  • Erwärmung von Schaltschränken
  • Auslegung von Schutzleiter in Schaltschränken
  • EMV im Schaltschrankbau
  • Fragestellungen der Teilnehmer
Zielgruppe:

Elektromeister/in, Obermonteur/in, Elektrofachkräfte, Elektromonteur/in oder auch Auszubildende ab 3. Ausbildungsjahr mit guten Kenntnissen

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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