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Termine

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Die verantwortliche Elektrofachkraft - Aufgaben und Pflichten

In der DIN VDE 1000/10 wird der Unternehmer eines Elektrobetriebes (oder auch Elektroabteilung) aufgefordert eine Verantwortliche Elektrofachkraft einzusetzen, immer dann, wenn er selbst nicht die Fach- und Aufsichtsführung übernehmen kann.
Insbesondere in Industrieunternehmen, wo das Unternehmen von Betriebswirten geleitet wird, die selbst keine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich besitzen, ist die Benennung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft zwingend erforderlich. In dem Seminar werden Ihnen als Elektrofachkraft bzw. als Verantwortliche Elektrofachkraft der mögliche Umfang der Ihnen übertragbaren Aufgaben und die damit einhergehenden Fach- und Aufsichtsverantwortung aufgezeigt. Sie erhalten konkrete Arbeitshilfen für das Umsetzen Ihrer Verpflichtungen in die betriebliche Praxis.


Kursinhalte
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, VDE 0105 Teil 100 und VDE 1000 Teil 10, BetrSichV
  • Übertragung von Unternehmerpflichten
  • Grundlagen der betrieblichen Organisation mit verantwortlicher Elektrofachkraft, Elektrofachkräften und Nicht-Fachkräften (Entwicklung einer Hierarchie, Abbildung im Organigramm)
  • Anforderungsprofile und Auswahlkriterien für Laien, Elektrotechnisch unterwiesene Personen, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Elektrofachkräfte
  • Unterweisung und Ausbildung des oben genannten Mitarbeiterkreises
  • Praktische Einarbeitung und Bestellung des oben genannten Mitarbeiterkreises
  • Betriebsanweisungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
  • Übertragung bzw. Anweisung v. gefährlichen Arbeiten, Arbeiten unter Spannung (AuS), Durchführung von Schalthandlungen
  • Nachrüstpflichten gemäß BGV A3 / DGUV Vorschrift 3 - Anhang I
  • Prüfungen von el. Anlagen und Betriebsmitteln
Zielgruppe:

Elektromeister/in, Unternehmer/in, Betriebsleiter/in, Techniker/in, Ingenieur/in

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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