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Termine

29.04.2024 - 29.04.2024
16.05.2024 - 16.05.2024
26.07.2024 - 26.07.2024
30.07.2024 - 30.07.2024
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Wartung und Prüfung von Not- und Sicherheitsbeleuchtungssystemen

Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind in regelmäßigen Abständen nach den einschlägigen Normen und Vorschriften einer Wartung bzw. einer Überprüfung zu unterziehen.
In unserem Praxisseminar erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach den einschlägigen technischen Regeln und erstellen ein Prüfprotokoll bzw. Abnahmeprotokoll. Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht über die relevanten Normen und Vorschriften für die Errichtung von Neuanlagen im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik.


Kursinhalte
  • Normen, Vorschriften und technische Regeln im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik
  • Prüfung und Wartung von Batterieanlagen
  • Überprüfung des Anlagenaufbaus der Not- und Sicherheitsbeleuchtung
  • notwendige regelmäßige Anlagenüberprüfungen
  • Prüffristen, Prüfumfang und Prüfabläufe
  • Messung der Beleuchtungsstärke nach DIN 5035-6
  • praktische Messungen an einer realen Sicherheitsbeleuchtungsanlage
  • Erstellen eines Abnahme- bzw. Prüfprotokolls
  • Errichtungs- und Prüfvorschriften für Neuanlagen
  • Planung von Neuanlagen im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik
Zielgruppe:

Elektromeister/in, Obermonteur/in, Elektrofachkräfte

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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