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IT-Sicherheit im Datennetz in der Gebäudeautomation

Ihr Unternehmensnetz ist mit dem Internet verbunden. Sie möchten aus dem Internet den Fernzugriff zwecks Fernsteuerung, Fernbedienung oder Fernwartung auf ein IP-System in Ihrem Firmennetzwerk ermöglichen. Zum Beispiel soll über das Smartphone auf die KNX-Gebäudesteuerung zugegriffen werden. Im Internet lauern jedoch viele Gefahren. Wir hören fast täglich von Angriffen, Sabotage bzw. Datenklau. Davor bleiben auch kleine Unternehmens-Netzwerke nicht verschont.

Dieses Seminar identifiziert die wesentlichen Gefahrenbereiche und zeigt effiziente und wirtschaftliche Maßnahmen zur Umsetzung einer erfolgreichen Sicherheitslösung auf. Alle wichtigen Bausteine zur Absicherung von LAN, WLAN, IP-Endgeräte und (Web-)Servern werden detailliert erklärt und an praktischen Beispielen die Sicherheitslösungen aufgezeigt.


Kursinhalte

Ziel:

Sie kennen die erforderlichen Maßnahmen, um ihre Daten, Arbeitsplatzcomputer, Endgeräte und Produktssyteme von den Gefahren (aus dem Internet) zu schützen. Anhand von Praxisaufgaben konfigurieren Sie gesicherte Fernzugriffe über VPN mit der AVM-FritzBox. Sie lernen die Leistungsmerkmale eines Security-Gateways kennen und konfigurieren damit die Unternehmensfirewall sowie SSL-VPN und IPSec-VPN-Verbindungen.

Zielgruppe:

Elektrofachkräfte aus Industrie oder Handwerk, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Installation von Datennetzen und der Einrichtung von Endgeräten in Berührung kommen.

Voraussetzung:

Netzwerktechnik-Grundkenntnisse.

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kontaktperson:

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