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Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Auf Grundlage der gültigen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) dürfen Tätigkeiten an und mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanalgen nur ausgeführt werden, wenn die ausführende Person eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann und das Unternehmen die notwendige Firmenzertifizierung besitzt.
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