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Aktives Lastmanagement durch Ladesteuerung

Mit der zunehmenden Zahl an Elektrofahrzeugen steigt in gleicher Weise der Bedarf an Lademöglichkeiten. So wird auch auf Parkplätzen, in Tiefgaragen und Betriebshöfen eine höhere Anzahl an Ladepunkten installiert werden müssen. Eine besondere Anforderung ist est dabei, die zur Verfügung stehende Anschlussleistung bestmöglich auf die Ladepunkte zu verteilen.

Hersteller von Ladeinfrastruktur bieten inzwischen interessante Lösungen an, wie statische Lastmanagementsysteme einfach aufgebaut werden können. Neben der reinen Lastverteilung werden auch Möglichkeiten aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Schieflast nach TAB realisiert werden kann.

Nach dem Seminar kennen die Teilnehmer verschiedene statische Lastmanagementsysteme, können ihre Kunden diesbezüglich fachgerecht beraten und die am besten geeignete Lösung wählen, installieren und in Betrieb nehmen.

Kursinhalte:

Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte der Elektro- und Solarbranche mit Interesse an der Elektromobilität

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kontaktperson:

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