Im Seminar erwerben Sie umfangreiche Kenntnisse zur grundsätzlichen Arbeitsweise verschiedener Energiemanagementsysteme, um für Ihre Kunden bestmögliche Lösungen zu erarbeiten.
Der zweite wesentliche Aspekt, der mit der zunehmenden Verbreitung der Elektromobilität berücksichtigt werden muss, ist die eichrechtskonforme Abrechnung der ins Fahrzeug geladenen Energie. Insbesondere werden rechtliche Rahmenbedingungen transparent und anschaulich vermittelt und technische Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie diese zur Dienstwagenabrechnung oder den Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur einsetzbar sind.
Kursinhalte
Kommunikation zwischen Ladepunkt und Fahrzeug
Lastmanagementlösungen
Einbeziehung erneuerbarer Energien
Eichrecht/Abrechnung
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat. Teilnehmer aus E-Markenbetrieben erhalten zudem ein ZVEH-Zertifikat.
Unternehmer/innen oder Mitarbeiter/innen aus den Bereichen E-Handwerk, Elektrogroßhandel, Energiedienstleister und Versorger. Der Kurs richtet sich insbesondere an Elektro-Innungsfachbetriebe, die E-Markenbetriebe sind.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!