In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen den aktuellen Stand der VDE-Bestimmungen und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur täglichen Messpraxis. Umfangreiche Messübungen geben Ihnen die Sicherheit, elektrische Anlagen zu analysieren und schadhafte Anlagenteile und Betriebsmittel zu erkennen. Abgerundet wird das Seminar durch einen Marketingteil, in dem der technisch ausgerichtete Praktiker den verkaufs-
orientierten Umgang mit Kunden lernt.
Basis der E-CHECK Auffrischungsschulung 2024/2025 ist die Aktualisierung zu wichtigen normativen und gesetzlichen Änderungen für elektrische Anlagen für Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und die dafür notwendige normenkonforme Hauptstromversorgung im Gebäude. Um als fachkompetente/r Prüferin und Ansprechpartner/in zu fungieren. Besonders die Anfang 2024 in Kraft getretenen technischen und organisatorischen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetzt für Netz- und Anlagenbetreiber stellen die Elektrobetriebe vor neue Herausforderungen zur individuellen Lösungsfindung an jeder Anlage.
Eine Wiederholung der Messungen von elektrischen Anlagen mit Vorführung an einem Simulator wird durch den Dozenten gezeigt.
Die vom Bundesinstallateurausschuss (BIA), dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) neu erarbeiteten und seit dem 1. Januar 2024 gültigen „Grundsätze der Zusammenarbeit“ enthalten auch die Forderung nach Schulungen zur Verlängerung der Installateurausweise. Hintergrund ist, dass diese durch den Nachweis regelmäßig besuchter Qualifizierungsmaßnahmen einen höheren Stellenwert erhalten. Damit wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, sich mit den ständig wandelnden technischen Normen auseinanderzusetzen und auf dem aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bleiben.
In Ergänzung zum Grundseminar fordert die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik innerhalb von 2 Jahren den Besuch eines vom Gefahrtarif abhängigen eintägigen Aufbauseminars. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Thema Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das von einem/einer Arbeitsmediziner/in übernommen wird. Dadurch lassen sich die Einsatzzeiten eines/einer externen Betriebsarztes/Betriebsärztin wesentlich reduzieren.
Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2 - ist für Sie seit dem 1. Januar 2011 bindend. Hiernach müssen Unternehmen bereits ab einem/einer Arbeitnehmer/in, eine sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter/innen nachweisen können.
Der Besuch dieses Grundseminars ist Bedingung für die Beteiligung am Unternehmermodell und deckt die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Inhalte ab.