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Arbeitsschutzseminar für Auszubildende

Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Vorbeugende Prävention" verlangt vom/von Unternehmer/innen, dass vor Aufnahme der Tätigkeit eine Einweisung der Beschäftigten (hier insbesondere neue Auszubildende) über die Gefahren bei der Tätigkeit vorgenommen wird.