Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Vorbeugende Prävention" verlangt vom/von Unternehmer/innen, dass vor Aufnahme der Tätigkeit eine Einweisung der Beschäftigten (hier insbesondere neue Auszubildende) über die Gefahren bei der Tätigkeit vorgenommen wird.