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Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519 Anlage 4c

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Bei dem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 handelt es sich um einen integrierten Lehrgang, bei dem auch die sicherheitstechnischen Maßnahmen sowie Arbeitsweisen mit ergänzenden Beispielen aus der BGI 664 (DGUV Information 201-012) und die Abfallbehandlung mit eingeschlossen sind. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass die Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

 

Kursinhalte:

1. Tag (8 UE)

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  • Personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen

2. Tag (8 UE)

  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
  • abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabe
  • ASI-Arbeiten geringen Umfangs (Prüfungsvorbereitung)

3. Tag (1 UE)

  • schriftliche Prüfung – je nach Verlauf mündliche Prüfung, Korrektur und Ausgabe der Urkunden

Abschluss

Sie erhalten eine beim Regierungspräsidium behördlich anerkannte Urkunde

Hinweis

- Anmeldeschluss: 2 Wochen vor Kursbeginn

- am Prüfungstag muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden

- für die gesamte Dauer des Sachkundelehrgangs besteht für die Teilnehmer Anwesenheitspflicht

Zielgruppe:

Alle Fach- und Führungskräfte, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden oder Bauwerken beauftragen.

Kontaktperson: