Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und nach Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden vom/von Unternehmer/innen eine arbeitsplatzbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert. Mit der Gefahrenermittlung und deren Beurteilung müssen Maßnahmen abgeleitet werden. Als Nachweis muss eine schriftliche Dokumentation erfolgen.