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Termine

28.10.2024 - 28.10.2024
Seiteninhalt

E-CHECK IT

Der E-CHECK IT dient der Qualitätssicherung von Breitband- und Datennetzen sowie der IT-Sicherheit für private und gewerbliche Kunden.

Die Qualitätsanforderungen an die Übertragungswege sind so hoch wie nie zuvor. Neue Dienste und immer mehr Geräte mit Datennetzanbindung beschleunigen diese Entwicklung. Daher muss sichergestellt werden, dass die verwendeten Netze die bestehenden und die zukünftigen Anforderungen erfüllen und nicht unbemerkt den Datenstrom bremsen.

Mit dem E-CHECK IT werden sowohl privat als auch gewerblich genutzte Datennetze und Sicherheitseinrichtungen auf ihre Tauglichkeit und Belastbarkeit überprüft, bewertet und zertifiziert.

E-CHECK IT für Privatkunden
In privat genutzten Gebäuden steht die Bandbreite für Internet und Multimedia im Vordergrund. Mit dem E-CHECK IT kann die Gebäudeinfrastruktur besser bewertet und mögliche Verbesserungen erkannt werden, um Empfehlungen für die erforderlichen Maßnahmen auszusprechen. Weiterhin wird geprüft, ob die Infrastruktur für die Anwendungen geeignet und in der Lage ist, die verfügbaren Kapazitäten aus dem Zugangsnetz vollständig zu nutzen. Mit dem E-CHECK IT wird kontrolliert, ob die Installation nach den Regeln der geltenden Normung und bestehenden Vorschriften umgesetzt wurde und alle verwendeten Komponenten so aufeinander abgestimmt sind, dass eine Nutzung von Diensten ohne Einschränkungen möglich ist. Die Daten können somit gegen ungewollte Zugriffe geschützt und die Sicherheit dieser Daten gewährleistet werden.

E-CHECK IT für Gewerbekunden
Für Unternehmen liegt die hohe Verfügbarkeit und Sicherheit ihrer informations-technischen Systeme an erster Stelle. Mit dem E-CHECK IT können auch hier mögliche Defizite in den genannten Bereichen erkannt und qualifizierte Maßnahmen vorgeschlagen werden. Es wird kontrolliert, ob eine IT-Sicherheitsumgebung besteht, die für die Nutzungsumgebung angemessen ist. Weiterhin wird mit dem E-CHECK IT geprüft, ob die gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden und alle eingesetzten Geräte und Netzwerke den gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen.


Kursinhalte

  • Aktueller technischer Stand der IT-Gebäudeinfrastruktur
  • Grundsätzliche Ziele des E-CHECK IT
  • Abläufe des E-CHECK IT / Abgrenzung zu administrativen Aufgaben
  • Vorschriften und Normen (Rechtsvorschriften)
  • Ist-Analyse
  • Dokumentation und Prüfprotokolle
  • Argumentation gegenüber der Zielgruppe
  • Praxisbeispiele
Zielgruppe:

Elektrofachkräfte aus Innungsfachbetrieben, die sowohl privat als auch gewerblich genutzte Datennetze und Sicherheitseinrichtungen auf ihre Tauglichkeit und Belastbarkeit überprüfen, bewerten und zertifizieren wollen.

Voraussetzung:

Grundsätzlich
Der E-CHECK IT richtet sich insbesondere an Elektro-Innungsfachbetriebe, die E-Markenbetriebe sind. Die Betriebe müssen nachweisen können, dass sie über die notwendige Sachkunde und die erforderliche Prüftechnik verfügen.

Fachliche Voraussetzungen:
Fundierte Kenntnisse im Bereich der Informationstechnik sowie Kenntnisse in der Datensicherheit - abgestimmt auf den privaten und gewerblichen Bereich. Weiterhin sind Kenntnisse im Bereich der normgerechten Gebäudeinstallation erforderlich. Weitergehende Kenntnisse über Systeme der Gebäudeautomation sind von Vorteil.

Hinweis
Die Teilnahme an der Schulung bzw. der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation ist die Voraussetzung für die Verwendung der E-CHECK IT-Plakette und die Eintragung in die Fachbetriebssuche-Datenbank durch die Landesinnungsverbände (LIV).

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat. Teilnehmer aus E-Markenbetrieben erhalten zudem ein ZVEH-Zertifikat.

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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