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Elektromobilität - vernetzte Ladeinfrastruktur

Immer mehr Ladepunkte im halböffentlichen und öffentlichen Bereich werden vernetzt und in ein Service-Provider-Portal oder Managementsystem eingebunden.

Im Rahmen des Seminars werden Sie daher mit modernen Prinzipien der Errichtung von dienstneutralen Daten-/ Kommunikationsnetzen in der Elektromobilität vertraut gemacht. Anhand konkreter Praxisaufbauten erwerben Sie ausführliche Kenntnisse, um Datennetze für Ladeinfrastruktursysteme errichten zu können. Nach der Seminarteilnahme sind Sie in der Lage IT-Ladeinfrastruktur gemäß DIN EN 50173 zu vernetzen, zu parametrieren, in Betrieb zu nehmen und zu testen.

Kursinhalte:

Installation und Vernetzung von Ladeinfrastruktur mit Erfassung der Stromabgabe und Kommunikation zur Stromabrechnung

Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte in Handwerksbetrieben sowie Klein- und Mittelständische Unternehmen mit Interesse an der Elektromobilität.

Voraussetzung:

Sie verfügen idealerweise über Kenntnisse aus dem Bereich der Elektrotechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung und Sie haben an den Seminaren "Grundlagen der Elektromobilität" und "Errichten und Prüfen von Ladestationen" teilgenommen.

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kontaktperson:

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