suchen: 
Navigation oben
Navigationspfad
rechte Marginalspalte

Termine

24.07.2024 - 24.07.2024
18.11.2024 - 18.11.2024
21.11.2024 - 21.11.2024
04.12.2024 - 04.12.2024
01.01.2025 - 31.12.2025
Seiteninhalt

Errichten und Prüfen von Ladestationen

In diesem Kursmodul werden Ladesysteme praktisch angeschlossen, in Betrieb genommen und messtechnisch untersucht. Zusätzlich wird an Übungsaufbauten strukturiertes Vorgehen bei der Fehlersuche vermittelt. Die abschließende Messung nach VDE 0100 Teil 600 bildet den zentralen Teil der Inbetriebnahme-Dokumentation. Ebenso wird die Prüfsystematik bei Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 105 Teil 100 erarbeitet. Nach der Seminarteilnahme sind Sie in der Lage, Ladesäulen wie sie überwiegend zum Laden im privaten und halböffentlichen Bereich eingesetzt werden, zu installieren, fachgerecht elektrisch zu versorgen, und evtl. notwendige Erweiterungen in der Unterverteilung auszuführen.

Kursinhalt

    Installation von einzelnen Ladesäulen verschiedener Leistungen
  • in geschlossenen Räumen (Garage)
  • im Freien
  • Erweiterung der Elektroinstallation
  • Überspannungsschutz
  • Inbetriebnahme

  • Messung nach DIN VDE 0100 Teil 600
  • Funktionstest mit Fahrzeugsimulator
  • rechts- und haftungssichere Dokumentation der Messergebnisse
  • Übergabe an den Kunden
  • Fehlersuche

  • mögliche Fehlerquellen
  • strukturiertes Vorgehen in Abhängigkeit vom Ladeverfahren
  • messtechnische Fehlereingrenzung
  • Dokumentation
  • Installation von mehreren Ladepunkten in einer Anlage

  • Betrieb ohne Lastmanagement
  • Betrieb mit Lastmanagement
  • Lösungen mit Leitstand
  • Hinweise zur Installation bei Parkhäusern, Parkplätzen, Tiefgaragen, usw.
  • Wiederholungsprüfungen

  • Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105 Teil 100

  • Zielgruppe:

    Fach- und Führungskräfte mit Interesse an der Elektromobilität

    Abschluss:

    Sie erhalten ein etz-Zertifikat

    Hinweise:

    Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
    Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

    esf_logo_reihe

    Kontaktperson: