Alle Elektroinnungsbetriebe, die sich als E|Mobilität Fachbetrieb qualifiziert haben, können sich als solcher in der Betriebsdatenbank des ZVEH und der Landesinnungsverbände registrieren, so dass sie für potenzielle Kunden leicht auffindbar sind. Zudem dürfen Sie das ZVEH Logo für E|Mobiliät Fachbetriebe führen.
Kursinhalte
- Einführung in das Geschäftsfeld Elektromobilität
- Elektrofahrzeuge und Antriebsarten
- Ladeinfrastruktur
- Ladesysteme und Ladekomponenten
- Steckverbindungen und Ladekabel
- Basiskommunikation mit dem Fahrzeug
- Chancen für das Elektrohandwerk
- Normative Vorgaben
- Planung und Installation von Ladepunkten
- Inbetriebnahme und Prüfungen
Zielgruppe:
Unternehmer/innen oder Mitarbeiter/innen aus den Bereichen E-Handwerk, Elektrogroßhandel, Energiedienstleister und Versorger. Der E|Mobilität Fachbetrieb richtet sich insbesondere an Elektro-Innungsfachbetriebe, die E-Markenbetriebe sind. E-Markenbetriebe dürfen die Bezeichnung E|Mobilität Fachbetrieb führen.
Abschluss:
Sie erhalten ein etz-Zertifikat. Teilnehmer aus E-Markenbetrieben erhalten zudem ein ZVEH-Zertifikat.
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler
mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort
in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch
nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und
Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen,
Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung
kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft
ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten
Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Kontaktperson: Fritz Staudacher