In Level 2 zum/r geprüften Automatisierungstechniker/in erlernen Sie anhand eines komplexen Automatisierungssystems Anlagen zu strukturieren und zu programmieren. Die SIMATIC Controller und die Controller Software SIMATIC Manager mit der Optionssoftware WinCC-flexible sowie das TIA Portal mit WinCC werden im Seminar verwendet.
Kursinhalte
- Programmstruktur / Programmgliederung
- Erweiterte Handhabung des SIMATIC Managers und dem TIA Portal
- Funktionsweise der Datenübertragung und des Bereichszeigers für eine sichere Anlagensteuerung
- Möglichkeiten zur Gestaltung der Paneloberfläche für eine Anlagensteuerung
- Einsatz von Systembausteinen für Betriebsstunden und Uhrzeitfunktionen
- Umwandlungsfunktionen, mathematische Funktionen
- Erweiterter Befehlsvorrat mit indirekter Adressierung
Zielgruppe:
Facharbeiter/in, Geselle/in, Techniker/in, Meister/in, Programmierer/in oder Ingenieur/in, die in der Industrieautomatisierung oder im Handwerk im Bereich Elektrotechnik / Mechatronik tätig sind.
Voraussetzung:
Teilnahme am Kurs: Level 1 - "SPS Programmierung Elementare Funktionen" oder vergleichbare Kurse / Kenntnisse
Abschluss:
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler
mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort
in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch
nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und
Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen,
Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung
kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft
ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten
Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Kontaktperson: Fritz Staudacher