suchen: 
Navigation oben
Navigationspfad
rechte Marginalspalte

Termine


auf Anfrage
Seiteninhalt

Neuerungen zur DIN VDE - Schwerpunkte: Normenupdate und Grundlagen zur Elektroinstallationstechnik

Die Grundlagen der Elektroinstallationstechnik werden durch die Berufsausbildung abgedeckt. Doch was vor 8 oder 10 Jahren und mehr einmal gelernt wurde, ist meist nicht mehr ganz präsent und führt immer wieder durch unterschiedlichen Kenntnisstand zu Diskussionen oder gar Missverständnissen. Dies kann in der Elektrotechnik auch zu schweren Folgen führen - auch von der rechtlichen Seite aus betrachtet.

Sind ihre Gesellen sich immer sicher?

Kursinhalte
Grundlagen der Elektroinstallationstechnik (2 UE)
  • Installationszonen
  • Biegeradien, Kabel- und Leitungsbefestigungen
  • Planung von Netzanschluss und Hauptstromversorgung
  • Leitungs- und Querschnittberechnung, Verlegearten und Temperatur
  • Richtige Auswahl von Kabeln, Leitungen, Leitungsschutzautomaten und RCD
  • Häufige Fehler bei der Elektroinstallation – So bitte nicht!
Montage von Zählerplätzen (1 UE)
  • Planung und Auslegung von UV und Zählerplatz anhand zugehöriger Norme
  • Hinweise zur Montage
Installationsbestimmungen – auf dem aktuellen Stand (2 UE)
  • TAB (Technische Anschlussbedingungen)
  • Potentialausgleich unter EMV-Gesichtspunkten
  • Hohlwandinstallation
  • Räume mit Badewanne oder Dusche
  • Feuchte und nasse Räume
Grundlagen der Messtechnik bei Neuanlagen / VDE 0100 T 600 (3 UE)
  • Netzsysteme, Abschaltbedingungen, Messtechnik (Basic)
  • Schleifenwiderstandsmessung, Isolationswiderstandsmessung
  • Auslösestrom / Auslösezeit- und Berührungsspannungsmessung
  • Die häufigsten Fehler beim Ausfüllen eines Prüfprotokolls
Zielgruppe:

Elektrofachkräfte / Elektromonteure

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

esf_logo_reihe

Kontaktperson: