Sollen Arbeiten unter Spannung ausgeführt werden, so legt die DGUV Vorschrift 3 fest, dass eine entsprechende Schulung bzw. Qualifikation für die Arbeiten unter Spannung (AuS) vorhanden sein muss. Des Weiteren gibt die DGUV Regel 103-011 auch über den Erhalt der Qualifikation die Vorgabe, dass im vierjährigen Turnus die Wiederholungsausbildung AuS mit einer Prüfung zu dokumentieren ist (DGUV Regel 103-011, Pkt. 3.2.4).
Das Seminar beinhaltet auch die grundsätzlich geforderte jährliche Arbeitsschutzunterweisung für Arbeiten unter Spannung.
Kursinhalte
Theoretische Ausbildung
Grundlagen des Arbeitsschutzes
Begriffe im Zusammenhang mit Arbeiten unter Spannung
Elektrische Gefährdungen, Erfahrungsaustausch über das Zustandekommen von Stromunfällen mit Ursachenanalyse
Anforderungen der relevanten Normen (DIN VDE 0105-100: 2009-10)
Betriebliche-/technische-/organisatorische Regelungen für Arbeiten unter Spannung
Arbeitsanweisung und Arbeitserlaubnis zum Arbeiten unter Spannung
Sicherheitstechnische Maßnahmen für Arbeiten unter Spannung
Einsatz, Behandlung, Pflege und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel sowie Werkzeuge für Arbeiten unter Spannung
Grundsätze zur Vorbereitung, Durchführung und Abschluss von Arbeiten unter Spannung
Verhalten und Schutzmaßnahmen bei besonderen Umgebungsbedingungen
Hinweise zur Ersten Hilfe
Abschlusstest
Praktische Durchführung von Arbeiten unter Spannung
Motorschutzschalter austauschen
Reitersicherungssockel austauschen Zielgruppe:
Elektrofachkräfte, die einen Kurs "Arbeiten unter Spannung" belegt haben und Ihre Qualifikation "AuS" erhalten bzw. auffrischen müssen.
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

Kontaktperson: Andrea Drmola