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Grundlagen zur Messpraxis nach VDE 0100 Teil 600

Einsteigerseminar!

Die Erstprüfung von installierten Anlagen ist nach den einschlägigen Normen und Vorschriften zwingend vorgeschrieben. Um die neuen normativen Anforderungen der DIN VDE 0100 Teil 600 (2017-06) Praxisgerecht umsetzten zu können, bietet dieses Praxisseminar der Elektrofachkraft die Möglichkeit das vorhandene Wissen aufzufrischen und mit den neusten normativen Anforderungen abzugleichen.
Das Seminar richtet sich an Elektrofachkräfte, die sich mit den aktuellen Neuerungen der DIN VDE 0100-600 (2017-06) auseinandersetzen müssen um eine nornekonvorme Überprüfung einer elektrischen Anlage gewährleisten zu können. Die betriebseigenen Messgeräte sind mitzubringen – wir erklären Ihnen die Handhabung und Kniffe im Umgang den neuen normativen Anforderungen.


Kursinhalte

Hinweis
Der Kurs „Messpraxis –Wiederholungsprüfung an elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0105 (35 20 512) kann aufbauend belegt werden.

Zielgruppe:

Elektrogesellen/innen, Obermonteur/in

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kontaktperson:

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