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Sachkundige/r für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nach KAT II ChemKlimaschutzV und ChemOzonschichtV

Auf Grundlage der gültigen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) dürfen Tätigkeiten an und mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanalgen nur ausgeführt werden, wenn die ausführende Person eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann und das Unternehmen die notwendige Firmenzertifizierung besitzt.

Dem/r Kursteilnehmer/in wird ein umfassender Überblick über die Grundlagen der Klimatechnik sowie über die einschlägigen Gesetze, Normen und Regeln vermittelt. Besonders wichtig sind Themen zur Umweltverträglichkeit, Toxizität und Entsorgung der Kältemittel sowie zur Unfallvermeidung. Einen breiten Raum nehmen die Fehlersuche, die Behebung von Störungen sowie die betriebsfertige Installation von Klimageräten ein. Hierfür müssen die Verlegegrundsätze für Kältemittel-Rohrleitungen ebenso beachtet werden wie die funktionsgerechte Einstellung aller steuerungs- und regelungstechnischen Betriebsmittel.

Kursinhalte

1. Rechtliche Regelungen

2. Eigenschaften und Gefahren der Kältemittel

3. Anlagentechnik

4. Planung und Projektierung

5. Praxis

Prüfung

Die Prüfung wird im Sinne des §5 Absatz 2 Satz 1 ChemKlimaschutzV und nach der DVO (EU) 2015/2067 Artikel 5 in Theorie und Praxis durchgeführt.

Abschluss

Mit bestandener Sachkundeprüfung gem. DVO (EU) 2015/2067 erhalten Sie

Dadurch können Sie an Klima- und Wärmepumpenanlagen folgende Arbeiten durchführen: Durchführung der Dichtheitskontrollen von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf sowie die Rückgewinnung von Kältemittel, Installation, Reparatur, Instandhaltung oder Wartung und Stilllegung von Anlagen sofern sie mit weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgasen oder, soweit es sich um hermetisch geschlossene Systeme handelt, die als solche gekennzeichnet sind, mit weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgasen betreffen.

Zusatz für ET-Meister

Zusätzlich zur Prüfung nach DVO (EU) 2015/2067 können Sie eine Sachkundeprüfung gem. Verbändevereinbarung zwischen BIV und ZVEH zur beschränkten Eintragung nach §7a HWO in das Kälteanlagenbauerhandwerk ablegen. Voraussetzung: persönliche Eintragung in die Handwerkerrolle.

Voraussetzung:

Meister/in und Facharbeiter/in (mit 2jähriger Berufserfahrung) des Elektro- und SHK-Handwerks sowie der Metallberufe.

Abschluss:

Sie erhalten ein Zertifikat der Innung für Elektro- und Informationstechnik Stuttgart

Kontaktperson:

URL dieser Seite: http://www.e-campus-bw.de/index.php?id=914&lang=de&site=campus Tel.: 0711 955916-0 bzw. Fax: 0711 955916-55
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