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Termine

19.06.2024 - 21.06.2024
28.08.2024 - 30.08.2024
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Level 0 - SPS Programmierung Grundlagen

Sie lernen wie einfache verbindungsprogrammierte Steuerungen mithilfe einer Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) umgesetzt werden. Zusätzlich bekommen Sie einen Überblick über die marktüblichen SPS-Systeme und deren Eigenschaften.

Anhand von praktischen Übungsbeispielen erlernen Sie die Einrichtung und Programmierung der verbreitetsten Klein- und SPS-Steuerungen auf dem Markt. Zudem erlernen Sie den Umgang und die Bedienung der Software zur Programmierung dieser Steuerungen.

Kursinhalte
  • Aufbau und Funktionsweise von Verbindungsprogrammierten Steuerungen (VPS)
  • Aufbau und Funktionsweise von Speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS)
  • Eigenschaften von Digitalen und Analogen Sensoren und Aktoren
  • SPS-Produkte bzw. Marktübersicht
  • Gegenüberstellung von VPS und SPS
  • Umsetzung von einfachen VPS-Beispielen aus der Praxis in Programme
  • Praktische Durchführung von Übungen mit verschiedenen Systemen
  • Übertragen von Programmen vom PC zur Steuerung
  • Funktionskontrolle der Programmierung mit Simulationsmodellen und Softwaresimulationen
Die praktischen Übungsbeispiele werden mit der entsprechenden Software zur Programmierung und der Hardware, bestehend aus Kleinsteuerungen oder Speicherprogrammierbaren Steuerungen, der Firmen Eaton/Möller und Siemens durchgeführt.

Zielgruppe:

Facharbeiter/in, Meister/in, Techniker/in Elektrotechnik, Metallfacharbeiter/in und Mechatroniker/in aus den Bereichen Industrie und Handwerk.

Voraussetzung:

Grundlegende Erfahrungen im Bereich der Steuerungstechnik. Sicherer Umgang mit dem PC.

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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