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Termine

07.10.2024 - 11.10.2024
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Level 2 - CODESYS Programmierung Erweiterte Funktionen

In diesem Seminar erlernen Sie anhand eines komplexen Automatisierungssystems Ablaufsteuerungen zu programmieren und zu strukturieren. Sie können parametrierbare Funktionen und Funktionsbausteine im Rahmen der Bit- und Wortverarbeitung programmieren, testen und anwenden. Die Inhalte werden durch praktische Übungen an verschiedenen Automatisierungssystemen, vorrangig Beckhoff-Steuerungen, vertieft.

Kursinhalte
  • Programmstruktur / Programmgliederung
  • Fortgeschrittenen Variablendeklaration
  • Analogwertverarbeitung mit Bibliotheksbausteinen
  • Einsatz und Nutzung von Datenbausteinen, Aktual- und Deklarationsdaten
  • Parametrierbare Funktionen und Funktionsbausteine
  • Zahlensysteme, Datenformate, Strukturen
  • Arithmetische und Umwandlungsfunktionen, mathematische Funktionen
  • Funktionen und Funktionsbausteine in der Wortverarbeitung
  • Ablaufsprachen- und Hochsprachenprogrammierung
Zielgruppe:

Sie sind Techniker/in, Meister/in, Facharbeiter/in oder Geselle/in aus Industrie oder Handwerk im Bereich Elektrotechnik / Automatisierungstechnik / Mechatronik.

Voraussetzung:

Besuch des Seminars "Level 1 - CODESYS Programmierung Elementare Funktionen" oder vergleichbare Kenntnisse.

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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