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Termine

07.10.2024 - 11.10.2024
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Level 3 - CODESYS Programmierung Antriebstechnik, MSR, Visualisierung

Der Kurs vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse, um maschinen- und anlagenspezifische Bedien- und Beobachtungsaufgaben zu realisieren. Ein weiterer Bestandteil ist die Regelungstechnik und die Inbetriebnahme eines PID-Reglers mit Darstellung in der Visualisierung. Ziel ist die Vermittlung von regelungstechnischen Kenntnissen. Des Weiteren binden Sie verschiedene Frequenzumrichter in die Programmierung der Anlage mit ein, hierzu gehört auch die Vernetzung von Komponenten.

Kursinhalte
  • Kommunikation, Variablen, Meldungen, Benutzerverwaltung
  • Grundlagen der Regelungstechnik
  • Regelungstechnik, Reglerarten und -optimierung, Bibliotheksbaustein für PID-Regelung
  • Dezentrale Peripherie einrichten und Inbetriebnahme
  • Vernetzung mit Feldbustechnologien
  • Parametrierung und Ansteuerung über Visualisierung von Frequenzumrichtern
  • Inbetriebnahme und Fehlersuche an vernetzten Systemen
  • Betriebs- und Messdatenerfassung
  • Programmierung und Einsatz in verschiedenen Anlagen
  • Visualisierungsvarianten mit CODESYS
  • Projektierung, Bilderstellung
  • Visualisierung, Steuerung und Anzeige von Digital- und Analogwerten
  • Meldungsprojektierung und Sprachumschaltung
  • Benutzerverwaltung
    • Zielgruppe:

      Sie sind Techniker/in, Meister/in, Facharbeiter/in oder Geselle aus Industrie oder Handwerk im Bereich Elektrotechnik/ Automatisierungstechnik/ Mechatronik.

      Voraussetzung:

      Sie haben bereits Grundlagenkenntnisse in der CoDeSys Programmierung nach IEC 61131-3 und einen sicheren Umgang mit der Programmoberfläche.

      Abschluss:

      Sie erhalten ein etz-Zertifikat

      Hinweise:

      Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
      Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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      Kontaktperson: