suchen: 
Navigation oben
Navigationspfad
rechte Marginalspalte

Termine

08.04.2024 - 12.04.2024
08.07.2024 - 12.07.2024
Seiteninhalt

Level 2 - SPS Programmierung Erweiterte Funktionen

In der zweiten Stufe zum/r Automatisierungstechniker/in erlernen Sie anhand eines komplexen Automatisierungssystems Anlagen zu strukturieren und zu programmieren. Die SIMATIC Controller und die Controller Software SIMATIC Manager mit der Optionssoftware WinCC-flexible sowie das TIA Portal mit WinCC werden im Seminar verwendet.

Kursinhalte
  • Programmstruktur / Programmgliederung
  • Erweiterte Handhabung des SIMATIC Managers und dem TIA Portal
  • Funktionsweise der Datenübertragung und des Bereichszeigers für eine sichere Anlagensteuerung
  • Möglichkeiten zur Gestaltung der Paneloberfläche für eine Anlagensteuerung
  • Einsatz von Systembausteinen für Betriebsstunden und Uhrzeitfunktionen
  • Umwandlungsfunktionen, mathematische Funktionen
  • Erweiterter Befehlsvorrat mit indirekter Adressierung
Zielgruppe:

Facharbeiter/in, Geselle/in, Techniker/in, Meister/in, Programmierer/in oder Ingenieur/in, die in der Industrieautomatisierung oder im Handwerk im Bereich Elektrotechnik / Mechatronik tätig sind.

Voraussetzung:

Teilnahme am Kurs: Level 1 - "SPS Programmierung Elementare Funktionen" oder vergleichbare Kurse / Kenntnisse

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

esf_logo_reihe

Kontaktperson: