Die vom Bundesinstallateurausschuss (BIA), dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) neu erarbeiteten und seit dem 1. Januar 2024 gültigen „Grundsätze der Zusammenarbeit“ enthalten auch die Forderung nach Schulungen zur Verlängerung der Installateurausweise. Hintergrund ist, dass diese durch den Nachweis regelmäßig besuchter Qualifizierungsmaßnahmen einen höheren Stellenwert erhalten.
Die Erstprüfung von installierten Anlagen und die Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen sind nach DGUV Vorschrift 3 bzw. nach DIN VDE 0105 in regelmäßigen Abständen von fachkundigen Personen durchzuführen und zu dokumentieren.
Wiederholungsprüfungen von elektrischen Betriebsmittel sind nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 entsprechend DIN VDE 0701 und VDE 0702 in regelmäßigen Abständen von fachkundigen Personen durchzuführen und zu dokumentieren.
Prüfungen von Ersatzstromversorgungen sind in regelmäßigen Abständen von fachkundigen Personen durchzuführen und zu dokumentieren. Hierbei stellen sich in der Praxis immer wieder folgende Fragen: - Welche Richtlinien und Normen sind hierfür verbindlich zu beachten? - Welche Prüfungen müssen durchgeführt werden? - Welches Prüfprotokoll ist maßgebend? - Wer haftet im Fehlerfall? In unserem praxisorientierten Kurs erhalten Sie nicht nur Antworten auf diese Fragen, Sie erhalten fernerhin eine intensive Einweisung in die notwendigen Prüfungsabläufe und der dazugehörigen Messverfahren.
Die Grundlagen der Elektroinstallationstechnik werden durch die Berufsausbildung abgedeckt. Doch was vor 8 oder 10 Jahren und mehr einmal gelernt wurde, ist meist nicht mehr ganz präsent und führt immer wieder durch unterschiedlichen Kenntnisstand zu Diskussionen oder gar Missverständnissen. Dies kann in der Elektrotechnik auch zu schweren Folgen führen - auch von der rechtlichen Seite aus betrachtet.