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Betriebswirtschaft und Unternehmensführung

Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2 - ist für Sie seit dem 1. Januar 2011 bindend. Hiernach müssen Unternehmen bereits ab einem Arbeitnehmer, eine sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter nachweisen können.
In Ergänzung zum Grundseminar fordert die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik spätestens nach einem Jahr den Besuch eines vom Gefahrtarif abhängigen eintägigen Aufbauseminars.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und nach Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden vom/von Unternehmer/innen eine arbeitsplatzbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert. Mit der Gefahrenermittlung und deren Beurteilung müssen Maßnahmen abgeleitet werden. Als Nachweis muss eine schriftliche Dokumentation erfolgen.