Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
Arbeitsschutzseminar für Auszubildende
Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Vorbeugende Prävention" verlangt vom Unternehmer, dass vor Aufnahme der Tätigkeit eine Einweisung der Beschäftigten (hier insbesondere neue Auszubildende) über die Gefahren bei der Tätigkeit vorgenommen wird.
Arbeitssicherheit Unternehmermodell Grundseminar nach DGUV Vorschrift 2
Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2 - ist für Sie seit dem 1. Januar 2011 bindend. Hiernach müssen Unternehmen bereits ab einem Arbeitnehmer, eine sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter nachweisen können.
Arbeitssicherheit Unternehmermodell Aufbauseminar nach DGUV Vorschrift 2
In Ergänzung zum Grundseminar fordert die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik spätestens nach einem Jahr den Besuch eines vom Gefahrtarif abhängigen eintägigen Aufbauseminars.
Fortbildung zum Unternehmermodell: Hilfestellung bei der Gefährdungsermittlung /-beurteilung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und nach Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden vom/von Unternehmer/innen eine arbeitsplatzbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert. Mit der Gefahrenermittlung und deren Beurteilung müssen Maßnahmen abgeleitet werden. Als Nachweis muss eine schriftliche Dokumentation erfolgen.
Sollten Sie zu den einzelnen Angeboten Fragen haben
steht Ihnen unser E-Campus-BW®-Team gerne persönlich zur Verfügung.
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