Betriebswirtschaft und Unternehmensführung


Arbeitssicherheit Unternehmermodell Grundseminar nach DGUV Vorschrift 2

Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2 - ist für Sie seit dem 1. Januar 2011 bindend. Hiernach müssen Unternehmen bereits ab einem Arbeitnehmer, eine sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter nachweisen können.


Fortbildung zum Unternehmermodell: Hilfestellung bei der Gefährdungsermittlung /-beurteilung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und nach Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden vom/von Unternehmer/innen eine arbeitsplatzbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert. Mit der Gefahrenermittlung und deren Beurteilung müssen Maßnahmen abgeleitet werden. Als Nachweis muss eine schriftliche Dokumentation erfolgen.


Arbeitsschutzseminar für Auszubildende

Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Vorbeugende Prävention" verlangt vom/von Unternehmer/innen, dass vor Aufnahme der Tätigkeit eine Einweisung der Beschäftigten (hier insbesondere neue Auszubildende) über die Gefahren bei der Tätigkeit vorgenommen wird.


Sollten Sie zu den einzelnen Angeboten Fragen haben

steht Ihnen unser E-Campus-BW®-Team gerne persönlich zur Verfügung.

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Das etz und der Fachverband bieten gemeinsam
Bildung in Baden-Württemberg an

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