Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
Sachkundige/r für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nach KAT II ChemKlimaschutzV und ChemOzonschichtV
Auf Grundlage der gültigen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) dürfen Tätigkeiten an und mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanalgen nur ausgeführt werden, wenn die ausführende Person eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann und das Unternehmen die notwendige Firmenzertifizierung besitzt.
Sollten Sie zu den einzelnen Angeboten Fragen haben
steht Ihnen unser E-Campus-BW®-Team gerne persönlich zur Verfügung.
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Bildung in Baden-Württemberg an
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