Erneuerbare Energien und Energieeffizienz


Sachkundige/r für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nach KAT II ChemKlimaschutzV und ChemOzonschichtV

Auf Grundlage der gültigen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) dürfen Tätigkeiten an und mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanalgen nur ausgeführt werden, wenn die ausführende Person eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann und das Unternehmen die notwendige Firmenzertifizierung besitzt.


Sollten Sie zu den einzelnen Angeboten Fragen haben

steht Ihnen unser E-Campus-BW®-Team gerne persönlich zur Verfügung.

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Bildung in Baden-Württemberg an

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