Der E-CHECK als anerkanntes Gütesiegel für die geprüfte Elektroanlage erfordert eine regelmäßige Qualifizierung für den ausführenden Fachbetrieb bzw. den Gesellen/die Gesellin, der/die die Anlagenbeurteilung übernimmt. Das Seminar vermittelt Ihnen die normativen Hintergründe, die rechtssichere Durchführung des E-CHECKS und zeigt Ihnen die Anwendung des E-CHECK Prüfleitfadens in der Umsetzung für die Praxis. Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein E-CHECK Zertifikat und werden daher weiterhin als befähigter E-CHECK Fachbetrieb anerkannt.
Wichtig: Das Auffrischungsseminar im 2-jährigen Rhythmus ist die zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der E-CHECK Markennutzung.
Hinweis: Es werden keine Messgeräte benötigt. Im Auffrischungskurs finden keine praktischen Messungen durch die Teilnehmer/innen statt.
Basis der E-CHECK Auffrischungsschulung 2024/2025 ist die Aktualisierung zu wichtigen normativen und gesetzlichen Änderungen für elektrische Anlagen für Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und die dafür notwendige normenkonforme Hauptstromversorgung im Gebäude. Um als fachkompetente/r Prüfer/in und Ansprechpartner/in zu fungieren. Besonders die Anfang 2024 in Kraft getretenen technischen und organisatorischen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetzt für Netz- und Anlagenbetreiber stellen die Elektrobetriebe vor neue Herausforderungen zur individuellen Lösungsfindung an jeder Anlage.
Eine Wiederholung der Messungen von elektrischen Anlagen mit Vorführung an einem Simulator wird durch den Dozenten gezeigt.
Kursinhalte
- E-CHECK Erfahrungsaustausch
- Diskussion von Praxisfällen
- Normkonforme und ordentliche steckerfertige Erzeugungseinrichtungen
- Gesetzliche Vorgaben und technische Umsetzung für steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
- Aufbau und Umsetzung des Zählerplatzes mit Direkt- oder EMS-Steuerung nach EnWG §14a
- Kundeneigene Erfassung von Messwerten im Vorzählerbereich
- Erweiterung von Bestandsanlagen
- Praxisprobleme bei Messungen in elektrischen Anlagen
- Interpretation von Messergebnissen und alternativen Prüfabläufen
- Seminarabschlusstest
Zielgruppe:
Gesellen/Gesellinnen und Meister/innen mit mehrjähriger E-CHECK Erfahrung (befähigte Personen im Sinne der BetrSichV).
Zugelassen sind nur Personen aus Innungsfachbetrieben.
An einem E-CHECK Auffrischungskurs ist nur teilnahmeberechtigt, wer bereits eingetragener E-CHECK
Fachbetrieb ist und sich im 2-Jahres Qualifizierungsturnus befindet!
Voraussetzung:
Messtechnische Fachkenntnisse und E-CHECK Prüferfahrung.
Abschluss:
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Kontaktperson: Klaus Schumacher