Termine:04.12.2024 (Stuttgart)01.01.2025 - 31.12.2025 (Aalen)05.03.2025 (Stuttgart)
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Veranstaltungsort:
In diesem Kursmodul lernen Sie, wie die Anlage nach DIN VDE 0100 Teil 600 messtechnisch überprüft werden kann. Mit Hilfe eines Diagnosegeräts wird ein ordnungsgemäßer Funktionstest durchgeführt. Zusätzlich wird an Übungsaufbauten strukturiertes Vorgehen bei der Fehlersuche vermittelt. Mit Mess-Systemen wird die Kommunikation zwischen Ladesäule und Fahrzeug protokolliert. Durch die Kommunikationsdiagnose können Sie Fehlerquellen auch in der Zukunft sicher orten.
Nach der Seminarteilnahme sind Sie in der Lage, Ladesäulen zu installieren, fachgerecht elektrisch zu prüfen, einen sicheren Funktionstest durchzuführen sowie eine Fehlerdiagnose durchzuführen und eine Abschlussdokumentation anzufertigen.
Dieses Seminar ist ein Teilmodul zum Spezialisten/in (ELKOnet) für Elektromobilität
Kursinhalte:
Installation von Ladesäulen und Wallboxen
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte mit Interesse an der Elektromobilität.
Voraussetzung:
Sie haben am 2tägigen Seminar "Grundlagen der Elektromobilität" teilgenommen.
Abschluss:
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Termine:04.12.2024 (Stuttgart)01.01.2025 - 31.12.2025 (Aalen)05.03.2025 (Stuttgart)
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