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Elektrotechnik für kaufmännische Angestelllte/Auszubildende - Modul 2 Installationstechnik

In diesem Kursmodul erhält der Teilnehmer wichtige Informationen über den Aufbau und Funktionsweise von Elektroinstallationsmaterial /-komponenten.

 

Kursinhalte:

  • Komponenten der Elektroinstallationstechnik
  • Zählerschränke , Unterverteiler, Sicherungen, Leitungsschutzschalter (Charakteristik)
    Fehlerstromschutzschalter (Wirkungsweise, Typen und Einsatzbereiche), SLS, FI-LS 
    AFDD, Stromstoßschalter, Stromstoßrelais, Schaltermaterial ( Aus- , Wechsel, Serien, 
    Taster), Schuko und CEE - Steckverbindungen
  • elektrotechnische Grundschaltungen, Aus-/Wechsel-/Kreuzschaltung/ Tasterschaltung
  • Normen und Vorschriften (nur Abbildung der rechtlichen Bedeutung und einfache Anwendungsbeispiele, z.B. Bad)
  • Anwendungsfall Einfamilienhaus
    • vom HAK/Zählerplatz/Unterverteiler bis zur Steckdose
    • Zusammenhänge, Begrifflichkeiten (wie sieht ein ZP aus, IP-Welt im ZP, etc.)
  • Kabelverlegung und deren Begriffe AP/UP Verlegung auf Pritsche, Kanal etc
  • Praxis
    • Praxishandling Umgang mit Werkzeugen und Leitung, NYM
    • einfacher Aufbau einer Aus/Wechselschaltung
Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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