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Elektrotechnik für kaufmännische Angestelllte/Auszubildende - Modul 1 Grundlagen Elektrotechnik

Auszubildende oder Angestellte von Elektrobetrieben, Elektrogroßhandel oder Hersteller elektrischer Produkte werden die Basics der Elektrotechnik auf einfache Art vermittelt. Der Kursteilnehmer erlangt Kenntnisse um Produktbeschreibungen leichter verstehen zu können und kann Begrifflichkeiten einordnen.

Kursinhalte:

  • Strom, Spannung, Leistung, Widerstand und deren Einheiten
  • Gleich-/Wechsel-/Drehstrom
  • physikalische Zusammenhänge U-R-I, Reihen- und Parallelschaltung (nur gehört zu haben)
  • Werkstoffe der Elektrotechnik, vornehmlich Kupfer, Aluminium,
  • Begriffe aus der Elektrotechnik
    • Spannungsbereiche Kleinspannung, Niederspannung, Mittel/Hochspannung
    • Netzsysteme und Aussenleiterbezeichnungen (L1 – N- PE)
    • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag
    • Kurzschluss, Körperschluss, Potentialausgleich,
    • Kabel- und Leitungen, Harmonisierte Leitungen, Anwendungsfälle
  • Praxis
    • wie messe ich Spannung, Strom, Widerstand
    • Vorstellung verschiedener Messgeräte (Spannungsprüfer, Vielfachmessgerät, Messgerät zur Prüfung nach VDE…)

 

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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