Industriemeister/in Mechatronik - Handlungsspezifische Qualifikationen (IHK)
"Handlungsspezifische Qualifikationen" Die dritte Qualifizierungsstufe beinhaltet Situationsaufgaben und typische Handlungsaufträge aus dem Arbeitsalltag. mit den Handlungsbereichen "Technik", "Organisation" sowie "Führung und Personal".Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifizierungsinhalte:
1. Handlungsbereich "Technik":
a) Systemintegration
b) Technische Applikation
c) Kundenunterstützung und Service
2. Handlungsbereich "Organisation":
a) Betriebliches Kostenwesen
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
3. Handlungsbereich "Führung und Personal":
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement
Zielgruppe:
Mechatroniker/in, Elektroniker/in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik, Elektroniker/in für Betriebstechnik und Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik
Voraussetzung:
Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- zu den im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Kontaktperson: