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Termine

15.05.2024 - 15.05.2024
20.06.2024 - 20.06.2024
13.09.2024 - 13.09.2024
31.10.2024 - 31.10.2024

Datum:
20.06.2024 - 20.06.2024

Kursstatus:
Ausgebucht! Bitte nehmen Sie telefonisch zu uns Kontakt auf.

Teilnehmer (max):
17

Kursgebühr:
369 €

Zeiten:
von 8:30 bis 15:45 Uhr

Veranstaltungsort:
etz Stuttgart
Krefelder Straße 12
70376 Stuttgart
Telefon: 0711 955916-0
Fax: 0711 955916-55

Seiteninhalt

Installationsbestimmungen

Innerhalb der letzten Jahre haben sich die Installationsbestimmungen teilweise geändert. Praxisprobleme werden teilweise nicht eindeutig in den Installationsbestimmungen beschrieben. In diesem Seminar sollen Ihnen die Änderungen bzw. der letzte Stand dargestellt werden. Weiterhin kann auf spezielle Wünsche Ihrerseits in Diskussionen eingegangen werden. Praxisprobleme und mögliche Lösungen werden besprochen.


Kursinhalte
  • Rechtsstellung von Normen, Vorschriften
  • Neuerungen der DIN VDE 0100 Beiblatt 5
  • Neuerungen der DIN VDE 0100-520
  • Neuerungen der DIN VDE 0298-4
  • Neuerungen der VDE 0197
  • Neuerungen der DIN VDE 0100-410
  • Neuerungen der DIN VDE 0100-420
  • Neuerungen der DIN VDE 0100-443/534
  • Neuerungen der DIN VDE 0100-560
  • VDE-AR-N 4100 und TAB NS 2023
  • Neuerungen der DIN Normen Reihe DIN 18015-1/-2
  • Neuerungen der DIN VDE 0100-722
  • Typische Praxisfehler
Ziel:

Nach dem erfolgreichen Besuch können Sie die veränderten Installationsbestimmungen anwenden.

Zielgruppe:

Sie sind Meister/in oder Fachkraft aus dem Elektroinstallationsbereich.

Voraussetzung:

Sie haben Berufserfahrung als Elektrotechniker/in.

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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