suchen: 
Navigation oben
Navigationspfad
rechte Marginalspalte

Termine

25.07.2024 - 25.07.2024
06.12.2024 - 06.12.2024

Datum:
06.12.2024 - 06.12.2024

zu diesem Kurs anmelden

Teilnehmer (max):
12

Kursgebühr:
389 €

Zeiten:
von 8:30 Uhr - 15:45 Uhr

Veranstaltungsort:
etz Stuttgart
Krefelder Straße 12
70376 Stuttgart
Telefon: 0711 955916-0
Fax: 0711 955916-55

Seiteninhalt

Praxis- und Messseminar

Alle Elektroinnungsbetriebe, die sich als E|Mobilität Fachbetrieb qualifiziert haben, können sich als solcher in der Betriebsdatenbank des ZVEH und der Landesinnungsverbände registrieren, so dass sie für potenzielle Kunden/Kundinnen leicht auffindbar sind. Zudem dürfen Sie das ZVEH Logo für E|Mobiliät Fachbetriebe führen.

Das Praxis- und Messseminar richtet sich insbesondere an die Mitarbeitenden aus E|Mobilität Fachbetrieben, die bereits Vorkenntnisse im Bereich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge besitzen.

 

Kursinhalte

  • Einführung
  • Elektrofahrzeuge und Antriebsarten
  • Ladeinfrastruktur und Eichrecht
  • Ladesysteme und Ladekomponenten
  • Steckverbindungen und Ladekabel
  • Basiskommunikation mit dem Fahrzeug
  • Normative Vorgaben
  • Inbetriebnahme und Prüfungen

Praxis:

VDE-Messungen und Funktionsprüfung an Ladesäulen und Wallboxen

Zielgruppe:

Unternehmer/innen oder Mitarbeiter/innen aus den Bereichen E-Handwerk, Elektrogroßhandel, Energiedienstleister und Versorger. Das Praxis- und Messseminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende in Elektro-Innungsfachbetrieben, die E-Markenbetriebe sind und bereits die Bezeichnung "E|Mobilität Fachbetrieb" führen.

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat. Teilnehmer aus E-Markenbetrieben erhalten zudem ein ZVEH-Zertifikat.

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

esf_logo_reihe

Kontaktperson: