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Datum:
09.07.2024 - 09.07.2024

zu diesem Kurs anmelden

Teilnehmer (max):
8

Kursgebühr:
390 €

Zeiten:
von 8:30 bis 17:15 Uhr

Veranstaltungsort:
etz Aalen
Felix-Wankel-Str. 8
73431 Aalen
Telefon: 07361 8809-457
Fax: 07361 8809-462

Seiteninhalt

Normgerechtes Errichten und Prüfen von PV-Anlagen (Intensivseminar)

Mit dem Seminar erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse zur aktuellen Normung bezüglich der Planung und Errichtung von PV-Anlagen. Mit unseren in Betrieb befindlichen Anlagen können die Teilnehmer praxisnah die Installationsvorschriften anwenden und erhalten auch schwerpunktmäßig Informationen zur Messtechnik an PV Anlagen.

Kursinhalte
  • Normen und Vorschriften im Bereich der Photovoltaik
  • Erst- und Widerholungsprüfungen an PV-Anlagen mit praktischen Messübungen an realen Anlagen im AC und DC Stromkreis
  • Ausfüllen eines Prüfprotokolls und des PV-Anlagenpasses
  • Lösungsansätze für Praxisprobleme im Bereich von PV-Anlagen
  • Blitz- und Überspannungsschutz im Bereich der Photovoltaik
  • Berechnung des Trennungsabstandes nach VDE 0185-305-3
  • Neuerungen des Beiblattes 5 zur DIN VDE 0185-305-3 Blitz- und Überspannungsschutz im PV Bereich
  • Typische Errichtungsfehler und deren Lösungsansätze im PV-Bereich
Zielgruppe:

erfahrene Elektrogesellen/innen, Obermonteure/innen mit Kenntnissen der VDE Messtechnik

Abschluss:

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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