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Termine

06.09.2024 - 22.11.2025
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04.09.2026 - 20.11.2027
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Datum:
06.09.2024 - 22.11.2025
(IHK) Teilzeit

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Kursstatus:
nur noch 3 Plätze vorhanden

Unterrichtseinheiten:
700 UE

Teilnehmer (max):
16

Kursgebühr:
3959 €

Zeiten:
Freitag von 14:00 bis 19:00 Uhr Samstag von 8:00 bis 15:00 Uhr Präsenzwoche von 8:00 bis 15:00 Uhr

Veranstaltungsort:
etz Aalen
Felix-Wankel-Str. 8
73431 Aalen
Telefon: 07361 8809-457
Fax: 07361 8809-462

Seiteninhalt

Industriemeister/in Mechatronik - Handlungsspezifische Qualifikationen (IHK)

"Handlungsspezifische Qualifikationen"

Die dritte Qualifizierungsstufe beinhaltet Situationsaufgaben und typische Handlungsaufträge aus dem Arbeitsalltag. mit den Handlungsbereichen "Technik", "Organisation" sowie "Führung und Personal".

Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifizierungsinhalte:

1. Handlungsbereich "Technik":

a) Systemintegration

b) Technische Applikation

c) Kundenunterstützung und Service


2. Handlungsbereich "Organisation":

a) Betriebliches Kostenwesen

b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme

c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz


3. Handlungsbereich "Führung und Personal":

a) Personalführung

b) Personalentwicklung

c) Qualitätsmanagement
Zielgruppe:

Mechatroniker/in, Elektroniker/in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik, Elektroniker/in für Betriebstechnik und Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik

Voraussetzung:

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • zu den im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik haben und elektronische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.

Die Ausbilder-Eignungsprüfung, der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung, ist vor Beginn der letzten schriftlichen Prüfungsleistung zu erbringen.

Kontaktperson: