Auszubildende oder Angestellte von Elektrobetrieben, Elektrogroßhandel oder Hersteller elektrischer Produkte werden die Basics der Elektrotechnik auf einfache Art vermittelt. Die Kursteilnehmenden erlangen Kenntnisse, um Produktbeschreibungen leichter verstehen zu können und Begrifflichkeiten besser einzuordnen.
Kursinhalte:
Grundkenntnisse
- Verständnis zu Strom, Spannung, Leistung und Widerstand
- Unterscheidung von Gleich- / Wechsel- und Drehstrom
- Erklärung der Begriffe: Kleinspannung, Niederspannung, Mittel-/Hochspannung, Netzsysteme, Leiterbezeichnungen (L1-3, N, PE), Kurzschluss, Körperschluss, Potentialausgleich, Erdung
- Normative Vorgaben zu Produktanwendungen
- Sicherheitsunterweisung/Schutzmaßnahmen
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Schutzarten, Schutzklassen, Umgebungseinflüsse
Produktkenntnisse/Unterscheidung
- Bedeutung von Produktkennzeichnungen (CE, VDE, RoHs, TÜV/GS, Entsorgung)
- Schaltermaterial: Wechselschalter, Taster, Kreuzschalter, erhöhter Berührungsschutz (Kinderschutz), UP / AP, Jalousieschalter, Schutzkontakt- und CEE-Steckdosen
- Kabel/Leitungen: NYM, NYY, H07V-K, Ölflex, H07RN-F, Konzentrischer Leiter, Bus-Datenleitung, Koaxkabel, Funktionserhalt
- Leitungsführungssysteme: LF- & BR-Kanäle, Verdrahtungskanäle, Rohre, Kabelrinnen, Steigtrasse / Kabelleiter
- Schutzeinrichtungen/REG: Leitungsschutzschalter, Schmelzsicherungen (D01,D02,NH) Fehlerstromschutzschalter (FI), FI-LS, Brandschutzschalter, Überspannungsschutz, Motorschutzschalter, Schütz/Relais, Treppenlichtautomat, Reihenklemmen, Kammschienen
Übungsaufgabe
- Bearbeitung einer Kundenanfrage, Erstellung einer Materialliste/Angebot: Kabeltrasse
Abschluss:
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

Kontaktperson: Klaus Schumacher