In diesem Kurs entwickeln Sie eine empathische Grundhaltung für eine wertschätzende und klare Kommunikation im beruflichen Umfeld. Sie lernen die Grundlagen der Gewaltfreien Kommunikation (GFK) nach Marshall B. Rosenberg kennen und vertiefen Ihre Fähigkeit, mit sich selbst und anderen empathisch und klar in Verbindung zu sein.
Aus dem Inhalt: Grundlagen und vier Schritte der Gewaltfreien Kommunikation: Lernen Sie, wertfrei zu beobachten statt zu interpretieren und Gefühle ohne Schuldzuweisungen auszudrücken. Entwickeln Sie das Bewusstsein für eigene und fremde Bedürfnisse und lernen Sie, wie Sie klare, wirkungsvolle Bitten formulieren. Selbstempathie und Achtsamkeit. Empathisches Zuhören und Präsenz. Mit Empathie und Klarheit kommunizieren – für eine starkes Miteinander im Beruf.
Kursinhalte
- Kundengespräche erfolgreich führen
- Grundmerkmale Kommunikation
- Vier Seiten der Kommunikation
- Fragetechniken und Aktives Zuhören
- Ich-Botschaften
- Bessere Zusammenarbeit & wertschätzende Kommunikation
- Missverständnisse reduzieren und Konflikte konstruktiv lösen
- Eigene Anliegen klar und empathisch formulieren
- Mehr Gelassenheit & ein positives Arbeitsklima
- Emotionale Intelligen und aktives Zuhören stärken
- Stress reduzieren und eine wertschätzende Unternehmenskultur fördern
- Gewaltfreie Kommunikation (GFK)
- Gesprächsleitfaden für schwierige Gespräche
- Do’s & Don’ts in der Kommunikation
- Entspannungstraining
- Entspannte, wertschätzende Kommunikation für begeisterte Kunden!
Zielgruppe:
Dieses Kommunikationstraining ist für alle, die sich mehr Klarheit, Verbindung und Erfolg in der Kommunikation wünschen – egal ob als Führungskraft, als Teammitglied oder als Handwerker mit Kundenkontakt!
Abschluss:
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

Kontaktperson: Klaus Schumacher