Die Erfahrung von Gutachtern/innen belegt heute, daß Photovoltaikanlagen nicht selten ohne Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik und der Herstellervorgaben installiert wurden. Dieses bedeutet eine Gefahr für Menschen und Sachwerte, eine reduzierte Lebensdauer sowie erhebliche Ertragseinbußen für den Betreiber.
In den letzten Jahren wurde deshalb immer wieder der Wunsch von Versicherungsunternehmen, Betreibern sowie von verantwortungsvollen Planern und Errichtern geäußert, hierzu eine qualifizierte Ausbildung festzulegen und die Kompetenz durch einen unabhängigen Dritten (einer anerkennenden Stelle) bestätigen und überwachen zu lassen.
Mit dem Kurs VdS-anerkannte/r Sachverständige/r für Photovoltaikanlagen wird ein umfassendes Basiswissen zur Planung, Errichtung, Wartung und Beurteilung von Photovoltaikanlagen vermittelt. Anhand von Praxisübungen und -beispielen wird zudem ein breites Spezialwissen rund um Errichtung und Fehleranalyse vermittelt. Das im Kurs erworbene Know-how befähigt die Teilnehmenden zu einer umfassenden Beratung sowie zur Planung, zum Aufbau und zur Inbetriebnahme der Anlagen. Außerdem erlangen die Teilnehmenden die erforderliche Qualifikation, um sich als VdS-anerkannte Sachverständige für Photovoltaikanlagen zertifizieren zu lassen.
Der Kurs setzt sich wie folgt zusammen:
- VdS-anerkannte/r Sachverständige/r für Photovoltaikanlagen - Kursmodul 1 - 3
- VdS-anerkannte/r Sachverständige/r für Photovoltaikanlagen - Prüfung
Die Kursinhalte entsprechen der VdS Ausbildungsrichtlinie VdS 3174 (VdS-anerkannter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen).
Kursinhalte Modul 1 (24 UE)
- Einführung Photovoltaik, Komponenten der PV-Anlagen
- Planungsgrundlagen
- Installationsvorschriften – VDE 0100-712
- Kabel- und Leitungsanlage (VDE 0298-4 vs VDE 0276-603/-1000, VdS 2025)
- Gutachten: PV-Anlage mit Hausaufgabe
- Modulkunde und Zelltypen
- Elektrische Modularchitektur und Kennlinien bei STC
- Datenblätter, Elektrische Kennwerte, STC vs NOCT
Kursinhalte Modul 2 (24 UE)
- Systemdokumentation VDE 0126-23-1 – Sinn und Inhalt
- Inbetriebnahmeprüfung – Prüfkategorie 1
- Messmittel für Prüfungen und Wartungen, Prüfungsbeispiele, Beurteilung der Leistungsfähigkeit (Thermografie, Elektrolumineszenz, Kennlinienmessung)
- Fehlersuche und Fehlerursachenanalyse
- Praxismessungen
- Netzanschluss von PV-Anlagen (AR-N 4105, AR-N 4110, AR-N 4100)
- Besprechung Hausaufgabe
- Erstellung von Gutachten (Privat, Versicherung, Gericht)
Kursinhalte Modul 3 (7 UE)
- Brandschutz bei PV-Anlagen (VdS 3145, VdS 6023, VdS 2234, VdS 2098-S1)
- Arbeitsschutz bei Dächern mit PV-Anlagen (genutztes Dach) – DGUV Information 205-056
- Blitzschutz nach DIN EN 62305-3 und Beiblatt 5 zu DIN VDE 0185-305-3
- Blitzschutz
- Projekte aus der Praxis
Prüfung (8 UE) - Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist der Besuch der Module 1 – 3!
- theoretische Prüfung (VdS 3176)
- praktische Prüfung
Abschluss
Sie erhalten ein sez-Zertifikat. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie eine Anerkennung als "VdS-anerkannte/r Sachverständige/r für Photovoltaikanlagen" beantragen.
Hinweis zur Zertifizierung
Wenn Sie eine Zertifizierung anstreben, müssen Sie eine Ausbildung zur Elektrofachkraft mit anschließender praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der Photovoltaik nachweisen sowie die theoretischen und praktischen Kenntnisse erfolgreich in einer Prüfung nachweisen. Hierüber hinaus sind die Anforderungen der Zertifizierungsrichtlinie VdS 3174:2013-09 zu erfüllen.
Zielgruppe
Dieser Kurs richtet sich an Elektrofachkräfte nach DIN VDE 1000-10, die sich mit der Planung, Errichtung, Prüfung und Wartung von Photovoltaikanlagen beschäftigen. Er kann zudem für die Zertifizierung als VdS-anerkannter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen genutzt werden.
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

Kontaktperson: Fritz Staudacher