Brände können jederzeit entstehen. Aus diesem Grund ist im Arbeitsschutzgesetzt und in der DGUV Vorschrift 1 unter „Notfallmaßnahmen“ die Forderung nach betrieblichen Brandschutz- und Evakuierungshelfern definiert. Dieses Seminar vermittelt die Grundkenntnisse des betrieblichen Brandschutzes, das Verhalten bei Entstehungsbränden und damit die Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen sowie die Organisation der Evakuierung. Nach ASR A2.2 sollte bei einer normalen Brandgefährdung die Unterweisung mit Übung alle 2 bis 5 Jahre wiederholt werden.
Das Seminar ist auch Inhouse-buchbar.
Kursinhalte
- Rechtliche Grundlage, ArbschG §10, DGUV Vorschrift 1, ASR 2.2
- Grundzüge des Brandschutzes und der betrieblichen Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis:
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen (tragbare Feuerlöscher)
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
Abschluss:
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung vom etz
Kontaktperson: Klaus Schumacher